14 K 2673/13•Finanzgericht Köln, 2016-01-13, 14 K 2673/13
Finanzgericht Köln, 2016-01-13, 14 K 2673/13
14 K 2673/13Steuergericht13.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 14 K 2673/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-13
Aktenzeichen: 14 K 2673/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0113.14K2673.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 12.08.2013, soweit diese die Einkommensteuer für 2006, 2007 und 2010 betrifft, werden die Einkommensteuerbescheide für 2006, 2007 und 2010, jeweils vom 27.08.2010, dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen 2006 um 110 EUR und 2007 um 148 EUR und die Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden -- Kapitalerträge –, 2010 um 1.929 EUR vermindert werden. Die Errechnung der festzusetzenden Steuerbeträge wird dem Beklagten übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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