Finanzgericht Köln, 2016-02-15, 5 K 2125/15

5 K 2125/15Steuergericht15.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 5 K 2125/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-15

Aktenzeichen: 5 K 2125/15

ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0215.5K2125.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichterin des 5. Senats

Tenor

Der angefochtene Bescheid zur Einkommensteuer 2012, zuletzt in Gestalt des Änderungsbescheides vom 26.07.2013 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 30.07.2015, wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Neuberechnung der Einkommensteuer 2012 wird dem Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 95 %, dem Beklagten zu 5 % auferlegt.

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