1 K 927/13•Finanzgericht Köln, 2016-02-16, 1 K 927/13
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 1 K 927/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-16
Aktenzeichen: 1 K 927/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0216.1K927.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Klägerin bei der entgeltlichen Direktaufladung auf das Prepaid-Konto (B-Konto) im Zeitpunkt der Aufladung und bei Veräußerung von Guthabenkarten zur späteren Aufladung auf dieses Konto im Zeitpunkt des Verkaufs eine sonstige Leistung gegen Entgelt erbracht hat.
Die Revision wird zugelassen.
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