Finanzgericht Köln, 2016-02-16, 1 K 927/13

1 K 927/13Steuergericht16.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 1 K 927/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-16

Aktenzeichen: 1 K 927/13

ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0216.1K927.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Klägerin bei der entgeltlichen Direktaufladung auf das Prepaid-Konto (B-Konto) im Zeitpunkt der Aufladung und bei Veräußerung von Guthabenkarten zur späteren Aufladung auf dieses Konto im Zeitpunkt des Verkaufs eine sonstige Leistung gegen Entgelt erbracht hat.

Die Revision wird zugelassen.

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