Finanzgericht Köln, 2016-03-10, 1 K 560/14

1 K 560/14Steuergericht10.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 1 K 560/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-10

Aktenzeichen: 1 K 560/14

ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0310.1K560.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 20.09.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.02.2014 wird dahingehend geändert, dass für den Monat Juli 2011 für das Kind L Kindergeld in der gesetzlichen Höhe festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 94 % und die Beklagte zu 6 %.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

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