1 K 560/14•Finanzgericht Köln, 2016-03-10, 1 K 560/14
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 1 K 560/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-10
Aktenzeichen: 1 K 560/14
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0310.1K560.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 20.09.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.02.2014 wird dahingehend geändert, dass für den Monat Juli 2011 für das Kind L Kindergeld in der gesetzlichen Höhe festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 94 % und die Beklagte zu 6 %.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
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