Finanzgericht Köln, 2016-03-14, 5 K 1920/14

5 K 1920/14Steuergericht14.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 5 K 1920/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-14

Aktenzeichen: 5 K 1920/14

ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0314.5K1920.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2011 vom 09.12.2013 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 05.03.2014 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 02.07.2014 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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