13 K 37/15•Finanzgericht Köln, 2016-04-07, 13 K 37/15
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 37/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-07
Aktenzeichen: 13 K 37/15
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0407.13K37.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 28. Juni 2013 sowie der Einspruchsentscheidung vom 11. Dezember 2014 verpflichtet, die gesonderte Feststellung gem. § 27 Abs. 2 KStG zum 31. Dezember 2006 dahingehend zu ändern, dass das steuerliche Einlagekonto mit einem Betrag von 80.000 € festgestellt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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