5 K 1346/15•Finanzgericht Köln, 2016-04-12, 5 K 1346/15
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 5 K 1346/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-12
Aktenzeichen: 5 K 1346/15
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0412.5K1346.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Der angefochtene Bescheid zur Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer vom 26.08.2014 in Gestalt der Änderungsbescheide vom 03.11.2014 und vom 10.04.2015 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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