Finanzgericht Köln, 2016-04-13, 9 K 3310/11

9 K 3310/11Steuergericht13.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 9 K 3310/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-13

Aktenzeichen: 9 K 3310/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0413.9K3310.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid für 2009 vom 13. April 2012 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf 92.218,65 € festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 75% und der Beklagte zu 25%.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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