9 K 3310/11•Finanzgericht Köln, 2016-04-13, 9 K 3310/11
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 9 K 3310/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-13
Aktenzeichen: 9 K 3310/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0413.9K3310.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Der Umsatzsteuerbescheid für 2009 vom 13. April 2012 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf 92.218,65 € festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 75% und der Beklagte zu 25%.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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