12 K 574/15•Finanzgericht Köln, 2016-04-20, 12 K 574/15
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 12 K 574/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-20
Aktenzeichen: 12 K 574/15
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0420.12K574.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, die Lohnsteuervoranmeldungen der Beigeladenen für die Zeiträume Januar bis Dezember der Jahre 2010 bis 2013 unter Aufhebung der Ablehnungsbescheide vom 05.06.2014 und 23.10.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.02.2015 dahingehend zu ändern, dass die Lohnsteuer auf die monatlichen Ruhegeldzahlungen an den Kläger mit jeweils 0 € festgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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