4 K 2717/09•Finanzgericht Köln, 2016-04-20, 4 K 2717/09
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 4 K 2717/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-20
Aktenzeichen: 4 K 2717/09
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0420.4K2717.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Unter Aussetzung des Verfahrens wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG i.d.F. des JStG 2007 vom 13. Dezember 2006 i.V.m. § 34 Abs. 13c KStG i.d.F. vom 10. Oktober 2007 insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als die rückwirkend eintretende Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung gemäß § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG auch die Änderung einer bei dem Inkrafttreten des § 32a KStG am 19.12.2006 bereits festsetzungsverjährten Einkommensteuerfestsetzung gegenüber dem Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, in offener Festsetzungsfrist ermöglicht.
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