Finanzgericht Köln, 2016-04-21, 11 K 1694/11

11 K 1694/11Steuergericht21.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 11 K 1694/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-21

Aktenzeichen: 11 K 1694/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0421.11K1694.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide vom 28. Juni 2010 werden unter Aufhebung der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 3. Mai 2011 dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2004 um 39.816 € und die Umsatzsteuer für 2005 um 8.605 € gemindert wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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