2 K 1572/14•Finanzgericht Köln, 2016-05-11, 2 K 1572/14
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 2 K 1572/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-11
Aktenzeichen: 2 K 1572/14
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0511.2K1572.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 15. Februar 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. April 2014 verpflichtet, die Vergütung von Vorsteuer für den Zeitraum Januar bis Dezember 2011 in Höhe von 6645,44 € festzusetzen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 6645 € festgesetzt.
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