Finanzgericht Köln, 2016-05-11, 2 K 2463/13

2 K 2463/13Steuergericht11.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 2 K 2463/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-11

Aktenzeichen: 2 K 2463/13

ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0511.2K2463.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 17.04.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.07.2013 wird dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verpflichtet wird, weitere Vorsteuern i.H.v. 1884,47 € für den Zeitraum Januar bis Dezember 2010 zu vergüten.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 1884,- € festgesetzt.

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