13 K 984/11•Finanzgericht Köln, 2016-06-16, 13 K 984/11
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 984/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-16
Aktenzeichen: 13 K 984/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0616.13K984.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die Ablehnungsverfügung vom 16. Februar 2009 in Gestalt der Einspruchs-entscheidung vom 28. Februar 2011 hinsichtlich der Ablehnung der abweichenden Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 AO wird wegen sachlicher Unzuständigkeit des Beklagten aufgehoben.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
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