15 K 3894/12•Finanzgericht Köln, 2016-06-16, 15 K 3894/12
Finanzgericht Köln, 2016-06-16, 15 K 3894/12
15 K 3894/12Steuergericht16.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 K 3894/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-16
Aktenzeichen: 15 K 3894/12
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0616.15K3894.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Bescheide über Gewerbesteuermessbetrag 2009, Gewerbesteuermessbetrag-Zerlegung 2009, beide vom 3.11.2011 und einheitlicher und gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2009 vom 24.10.2012 werden unter Aufhebung der dazu ergangenen Einspruchsentscheidungen vom 20.11.2012 und 24.10.2014 dahingehend geändert, dass die Gewinnerhöhung durch Hinzurechnung des Aufzinsungsbetrages zum Körperschaftsteuerguthaben in Höhe von 137.042,00 € unterbleibt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte
Die Revision wird zugelassen.
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