Finanzgericht Köln, 2016-07-04, 10 Ko 1493/15

10 Ko 1493/15Steuergericht04.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 Ko 1493/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-04

Aktenzeichen: 10 Ko 1493/15

ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0704.10KO1493.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 22. Mai 2015 wird mit der Maßgabe geändert, dass die vom Beklagten/Erinnerungsgegner dem Kläger/Erinnerungsführer zu erstattenden Kosten auf 17.309,27 EUR festgesetzt werden. Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens werden dem Erinnerungsführer zu 80 % und dem Erinnerungsgegner zu 20 % auferlegt.

Die übrigen Bestimmungen des Kostenfestsetzungsbeschlusses bleiben bestehen.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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