Finanzgericht Köln, 2016-08-11, 13 K 3610/12

13 K 3610/12Steuergericht11.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 13 K 3610/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-11

Aktenzeichen: 13 K 3610/12

ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0811.13K3610.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. November 2012 wird geändert und die Umsatzsteuer auf 0 € herabgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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