Finanzgericht Köln, 2016-08-17, 10 Ko 781/16

10 Ko 781/16Steuergericht17.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 Ko 781/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-08-17

Aktenzeichen: 10 Ko 781/16

ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0817.10KO781.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der angefochtene Gerichtskostenansatz wird mit der Maßgabe geändert, dass die Gerichtskosten auf der Basis eines Gegenstandswertes von 7.000 € berechnet werden.

Im Übrigen wird die Erinnerung abgewiesen.

Die Neuberechnung der danach einzufordernden Gerichtskosten wird der Vertreterin der Staatskasse aufgegeben.

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