11 K 1319/16•Finanzgericht Köln, 2016-08-24, 11 K 1319/16
Finanzgericht Köln, 2016-08-24, 11 K 1319/16
11 K 1319/16Steuergericht24.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 11 K 1319/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-24
Aktenzeichen: 11 K 1319/16
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0824.11K1319.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des die Änderung ablehnenden Bescheids vom 13.1.2016 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 26.4.2016 verpflichtet, die Einkommensteuer 2014 unter Berücksichtigung der streitigen Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen um 105 € auf 16.742 € herabzusetzen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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