Finanzgericht Köln, 2017-02-02, 10 Ko 1908/16

10 Ko 1908/16Steuergericht02.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 Ko 1908/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-02-02

Aktenzeichen: 10 Ko 1908/16

ECLI: ECLI:DE:FGK:2017:0202.10KO1908.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens werden den Erinnerungsführern auferlegt.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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