Finanzgericht Köln, 2017-02-16, 15 K 1478/14

15 K 1478/14Steuergericht16.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 15 K 1478/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-16

Aktenzeichen: 15 K 1478/14

ECLI: ECLI:DE:FGK:2017:0216.15K1478.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 26.2.2014 und der Einspruchsentscheidung vom 23.4.2014 wird der Beklagte verpflichtet, einen Aufteilungsbescheid über Einkommensteuer 2006 bis 2008 auf den 18.12.2013 nach Maßgabe der Urteilsgründe zu erlassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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