Finanzgericht Köln, 2017-03-30, 15 K 2258/14

15 K 2258/14Steuergericht30.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 15 K 2258/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-30

Aktenzeichen: 15 K 2258/14

ECLI: ECLI:DE:FGK:2017:0330.15K2258.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 31.7.2014 und Änderung des Einkommensteuerbescheides vom 4.4.2014 wird die Einkommensteuer unter Anwendung der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG auf die Einkünfte der Kläger aus Kapitalvermögen neu festgesetzt. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe geleistet haben.

Die Revision wird zugelassen.

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