Finanzgericht Köln, 2017-05-18, 11 K 2501/15

11 K 2501/15Steuergericht18.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 11 K 2501/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-18

Aktenzeichen: 11 K 2501/15

ECLI: ECLI:DE:FGK:2017:0518.11K2501.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

  1. Die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 - jeweils vom 28.4.2015 - sowie die dazugehörige Einspruchsentscheidung vom 26.8.2015 werden aufgehoben.

  2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

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