Finanzgericht Köln, 2017-05-18, 11 K 3070/14

11 K 3070/14Steuergericht18.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 11 K 3070/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-18

Aktenzeichen: 11 K 3070/14

ECLI: ECLI:DE:FGK:2017:0518.11K3070.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 2. Oktober 2014 und Änderung des Lotteriesteuerbescheids vom 12. Februar 2014 wird die Lotteriesteuer wegen des Zinsverzichts für den Zeitraum vom 1.1. – 31.12.2013 auf ... € herabgesetzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrags leistet.

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