Finanzgericht Köln, 2017-10-11, 9 K 1566/14

9 K 1566/14Steuergericht11.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 9 K 1566/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-11

Aktenzeichen: 9 K 1566/14

ECLI: ECLI:DE:FGK:2017:1011.9K1566.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Duldungsbescheid vom 31. Januar 2014 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 23. Mai 2014 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

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