Finanzgericht Köln, 2017-10-24, 8 K 1829/15

8 K 1829/15Steuergericht24.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 8 K 1829/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-24

Aktenzeichen: 8 K 1829/15

ECLI: ECLI:DE:FGK:2017:1024.8K1829.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 18.6.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.6.2015 wird dahingehend abgeändert, dass die Haftungssumme auf 29.711,03 € herabgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 92 %, der Beklagte zu 8 %.

Die Revision wird zugelassen.

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