5 K 2938/16•Finanzgericht Köln, 2017-11-08, 5 K 2938/16
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 5 K 2938/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-08
Aktenzeichen: 5 K 2938/16
ECLI: ECLI:DE:FGK:2017:1108.5K2938.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Unter Änderung der Grunderwerbsteuerbescheide vom 13.07.2016 und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung wird die Grunderwerbsteuer auf jeweils 12.447 € festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.
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