9 K 1016/14•Finanzgericht Köln, 2017-11-15, 9 K 1016/14
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 9 K 1016/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-15
Aktenzeichen: 9 K 1016/14
ECLI: ECLI:DE:FGK:2017:1115.9K1016.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Umsatzsteueränderungsbescheide vom 6. Juni 2013 für 2010 und vom 17. Juni 2013 für 2011 sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung werden aufgehoben.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 55% und der Beklagte zu 45%.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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