15 K 1122/16•Finanzgericht Köln, 2017-12-07, 15 K 1122/16
Finanzgericht Köln, 2017-12-07, 15 K 1122/16
15 K 1122/16Steuergericht07.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 K 1122/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-07
Aktenzeichen: 15 K 1122/16
ECLI: ECLI:DE:FGK:2017:1207.15K1122.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerbescheide 2011 und 2013 vom 26. Oktober 2015, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24. März 2016, werden dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb in beiden Streitjahren jeweils um 4.000 € vermindert werden.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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