4 K 3583/13•Finanzgericht Köln, 2018-06-19, 4 K 3583/13
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 4 K 3583/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-19
Aktenzeichen: 4 K 3583/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2018:0619.4K3583.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Bescheid über die Feststellung des Einheitswertes auf den 01.01.2007 für die wirtschaftliche Einheit A, Gemarkung B Flur a Nr. b tlw und c tlw vom 12.12.2011 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 29.10.2013 und der Bescheid über die Feststellung des Einheitswertes auf den 01.01.2010 für die wirtschaftliche Einheit A, Gemarkung B Flur a Nr. d tlw, b tlw , c tlw vom 12.11.2012 sowie die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 30.01.2013 werden aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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