6 K 2507/16•Finanzgericht Köln, 2018-07-19, 6 K 2507/16
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 6 K 2507/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-19
Aktenzeichen: 6 K 2507/16
ECLI: ECLI:DE:FGK:2018:0719.6K2507.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Gewerbesteuermessbetrags- und Zerlegungsbescheide vom 12.06.2018 werden dahingehend geändert, dass der Gewerbeertrag um ...,- € gemindert wird.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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