Finanzgericht Köln, 2018-08-09, 13 K 1200/15

13 K 1200/15Steuergericht09.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 13 K 1200/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-09

Aktenzeichen: 13 K 1200/15

ECLI: ECLI:DE:FGK:2018:0809.13K1200.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der Nachforderungsbescheid über die Festsetzung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zur Kapitalertragsteuer 2013 vom 15. Januar 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31. März 2015 wird ersatzlos aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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