Finanzgericht Köln, 2018-08-29, 3 K 1205/18

3 K 1205/18Steuergericht29.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 3 K 1205/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-29

Aktenzeichen: 3 K 1205/18

ECLI: ECLI:DE:FGK:2018:0829.3K1205.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Haftungs- und Nachforderungsbescheid vom 27.01.2017 in Form der Einspruchsentscheidung vom 20.04.2018 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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