Finanzgericht Köln, 2018-09-04, 2 Ko 2139/18

2 Ko 2139/18Steuergericht04.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 2 Ko 2139/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-09-04

Aktenzeichen: 2 Ko 2139/18

ECLI: ECLI:DE:FGK:2018:0904.2KO2139.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 26.6.2018 wird dahingehend abgeändert, dass zu erstattende Kosten i. H. v. 1.534,15 € festgesetzt werden.

Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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