Finanzgericht Köln, 2018-12-20, 2 Ko 2385/18

2 Ko 2385/18Steuergericht20.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 2 Ko 2385/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-12-20

Aktenzeichen: 2 Ko 2385/18

ECLI: ECLI:DE:FGK:2018:1220.2KO2385.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 15. Mai 2018 wird dahingehend geändert, dass die erstattungsfähigen Kosten auf 3.024,19 Euro festgesetzt werden.

Der Erinnerungsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.