Finanzgericht Köln, 2019-02-13, 4 K 1600/18

4 K 1600/18Steuergericht13.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 K 1600/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-13

Aktenzeichen: 4 K 1600/18

ECLI: ECLI:DE:FGK:2019:0213.4K1600.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Rückforderungsbescheid vom 2.1.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4.6.2018 wird in der Weise geändert, dass der Rückforderungsbetrag auf 309,91 € gemindert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Aufteilung des geminderten Rückforderungsbetrages auf die Einkommen-steuer, evangelische Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag wird gemäߧ 100 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 48 % und der Beklagte zu 52 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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