4 K 1961/16•Finanzgericht Köln, 2019-03-20, 4 K 1961/16
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 4 K 1961/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-20
Aktenzeichen: 4 K 1961/16
ECLI: ECLI:DE:FGK:2019:0320.4K1961.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2014 vom 31.8.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.6.2016 wird dergestalt geändert, dass weitere außergewöhnliche Belastungen i.H.v. 1.315 € berücksichtigt werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 87 % und der Beklagte zu 13 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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