4 K 3252/13•Finanzgericht Köln, 2019-03-20, 4 K 3252/13
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 4 K 3252/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-20
Aktenzeichen: 4 K 3252/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2019:0320.4K3252.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der negative Feststellungsbescheid für 2000 vom 18.1.2011 für die A GmbH & Co. OHG, B-Straße ..., ... C, Steuernummer 1, gerichtet an die Klägerin zu 1) und an die Klägerin zu 1) als Gesamtrechtsnachfolgerin der A1 GmbH, D-Straße ... in E, Steuernummer 2, sowie an die Klägerin zu 2), in Gestalt der einheitlichen Einspruchsentscheidung vom 24.9.2013 wird aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, die Besteuerungsgrundlagen für die A GmbH & Co. OHG gesondert und einheitlich unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts festzustellen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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