15 K 2965/16•Finanzgericht Köln, 2019-04-09, 15 K 2965/16
Finanzgericht Köln, 2019-04-09, 15 K 2965/16
15 K 2965/16Steuergericht09.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 K 2965/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-09
Aktenzeichen: 15 K 2965/16
ECLI: ECLI:DE:FGK:2019:0409.15K2965.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2014 vom 14.10.2015 nebst Einspruchsentscheidung vom 18.10.2016 wird mit der Maßgabe geändert, dass weitere außergewöhnliche Belastungen (vor Abzug einer zumutbaren Belastung) i.H.v. 5.000 € berücksichtigt werden.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte und die Kläger zu je 50 %.
Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Festsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner den Klägern das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit geändertem Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.
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