Finanzgericht Köln, 2019-04-11, 4 V 405/19

4 V 405/19Steuergericht11.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 V 405/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-04-11

Aktenzeichen: 4 V 405/19

ECLI: ECLI:DE:FGK:2019:0411.4V405.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts auf den 22.6.2018 für Zwecke der Erbschaftsteuer vom 17.1.2019 wird bis zum Ablauf von einem Monat nach der Bekanntgabe der Entscheidung über den hiergegen anhängigen Einspruch in Höhe eines Grundbesitzwertes von 139.367,00 € ausgesetzt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Antragsgegner.

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