Finanzgericht Köln, 2019-10-30, 15 K 851/17

15 K 851/17Steuergericht30.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 15 K 851/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-30

Aktenzeichen: 15 K 851/17

ECLI: ECLI:DE:FGK:2019:1030.15K851.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2011 sowie der Gewerbesteuermessbetragsbescheid 2011, beide in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2.3.2017 werden dahingehend geändert, dass die Betriebseinnahmen um 9.000 € verringert werden.

Der Umsatzsteuerbescheid 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2.3.2017 wird dahingehend geändert dass die Ausgangsumsätze entsprechend verringert werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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