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12 K 2486/20•Finanzgericht Köln, 2021-11-10, 12 K 2486/20
12 K 2486/20Steuergericht10.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-10
Aktenzeichen: 12 K 2486/20
ECLI: ECLI:DE:FGK:2021:1110.12K2486.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Der Bescheid 2016 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in Gestalt des Änderungsbescheides vom 27.07.2021 wird dahingehend geändert, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb um 349.000 € reduziert wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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