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6 K 2390/22•Finanzgericht Köln, 2024-01-25, 6 K 2390/22
Entscheidungsdatum: 2024-01-25
Aktenzeichen: 6 K 2390/22
ECLI: ECLI:DE:FGK:2024:0125.6K2390.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Die Feststellungsbescheide 2015 bis 2017 sowie die Gewerbesteuermessbescheide 2015 bis 2017 jeweils vom 04.06.2021, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.12.2022, werden dahingehend abgeändert, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb jeweils um ... € gemindert festgestellt wird, sowie der Gewerbesteuermessbetrag von einem um ... € geminderten Gewerbeertrag berechnet wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der festzustellenden und festzusetzenden Beträge wird dem Beklagten übertragen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 70%, der Beklagte zu 30%.
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