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12 K 2183/20•Finanzgericht Köln, 2024-03-13, 12 K 2183/20
12 K 2183/20Steuergericht13.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-13
Aktenzeichen: 12 K 2183/20
ECLI: ECLI:DE:FGK:2024:0313.12K2183.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Die Gewerbesteuermessbescheide 1993 bis 1995 vom 30.9.1999 in Form der Einspruchsentscheidung vom 5.6.2001 bzw. der letzten Änderung vom 29.8.2017 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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