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15 K 1653/22•Finanzgericht Köln, 2024-05-02, 15 K 1653/22
15 K 1653/22Steuergericht02.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-02
Aktenzeichen: 15 K 1653/22
ECLI: ECLI:DE:FGK:2024:0502.15K1653.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Die Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag 2015 (vom 9. März 2017), 2016 (vom 3. Mai 2018) und 2018 (vom 22. Mai 2020), alle in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. Juli 2022, werden dahingehend geändert, dass der Gewerbesteuermessbetrag mit jeweils 0 € festgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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