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12 V 1324/24•Finanzgericht Köln, 2025-01-17, 12 V 1324/24
12 V 1324/24Steuergericht17.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-17
Aktenzeichen: 12 V 1324/24
ECLI: ECLI:DE:FGK:2025:0117.12V1324.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Die Vollziehung des Abrechnungsbescheides vom 10.2.2023 über Säumniszuschläge zur Einkommensteuer und zum Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer 2017 wird in voller Höhe bis einen Monat nach der Entscheidung über die Einsprüche vom 6.3.2023 oder deren anderweitiger Erledigung ausgesetzt und, soweit bereits Säumniszuschläge gezahlt wurden, aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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