Finanzgericht Münster, 2002-03-14, 5 K 7990/99 U

5 K 7990/99 USteuergericht14.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 5 K 7990/99 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-14

Aktenzeichen: 5 K 7990/99 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2002:0314.5K7990.99U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Umsatzsteuerbescheide 1996 vom 25.9.1998 und 1997 vom 20.7.1999 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.11.1999 werden teilweise aufge-hoben. Dem Beklagten wird aufgegeben, die Steuern nach Maßgabe der Ur-teilsgründe neu zu berechnen. Die Verfahrenskosten werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitslei-stung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Si-cherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers ab-wenden, soweit dieser nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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