3 K 7831/99 Erb•Finanzgericht Münster, 2002-05-16, 3 K 7831/99 Erb
Finanzgericht Münster, 2002-05-16, 3 K 7831/99 Erb
3 K 7831/99 ErbSteuergericht16.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 7831/99 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-16
Aktenzeichen: 3 K 7831/99 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2002:0516.3K7831.99ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Die Schenkungsteuerbescheide vom 15.02.1999 zu StNr. 350/9177/8316 und zu StNr. 350/9177/8305, geändert durch Bescheide vom 26.04.1999 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 18.11.1999 werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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