Finanzgericht Münster, 2002-07-11, 14 K 3740/02 E

14 K 3740/02 ESteuergericht11.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 14 K 3740/02 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-11

Aktenzeichen: 14 K 3740/02 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2002:0711.14K3740.02E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid vom 09.10.2000 in der Fassung der Ein-

spruchsentscheidung vom 17.01.2001 wird nach Maßgabe der Urteils-

gründe geändert.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Finanzamt auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vor-

läufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der

Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben

Höhe leisten.

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