6 K 5165/00 E•Finanzgericht Münster, 2002-09-25, 6 K 5165/00 E
Finanzgericht Münster, 2002-09-25, 6 K 5165/00 E
6 K 5165/00 ESteuergericht25.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 6 K 5165/00 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-25
Aktenzeichen: 6 K 5165/00 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2002:0925.6K5165.00E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheides vom 31. März 2000 und der Ein-spruchsentscheidung vom 11. August 2000, wird die Einkommensteuer 1998 unter Abänderung des Steuerbescheides vom 12. Februar 1999 auf XX EUR (XX DM) festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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